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Mit gutem Gewissen Geld verdienen - dank Solarenergie


Mit der kostendeckenden Vergütung (KVG) des Bundes rentiert die solare Stromversorgung speziell für Hausbesitzer

Recht unverhofft hat das Parlament der kostendeckenden Vergütung (KVG) für Solarstrom zugestimmt. Damit werden ab Januar 2009 sogenannte kostendeckende Vergütungen für solare Stromversorgungen bezahlt. Mit der Publikation der Vernehmlassung der "Energieverordnung" sind die Zahlen bekannt. Je nach Grösse und Art der solaren Stromversorgung, sind momentan folgende Vergütungen gestaffelt nach Anlagentyp (gemäss Vernehmlassungstext) über einen Zeitraum von 20-25 Jahren genannt:

Die Schweizerische Einspeisevergütung,

gültig ab 01.01.2009

Durch einen Preisaufschlag von 0.6 Rappen auf jedes KWh Strom welches in der Schweiz verkauft wird, wird ein Pool geäufnet.

Das Geld wird anschliessend auf die verschiedenen Technologien verteilt. Ca. 15 Mio werden der

Photovoltaik zukommen. Dieser Anteil ist abhängig vom KWh Gestehungspreis von Photovoltaikanlagen (ca.15 - 60 Mio CHF). Die Einspeisevergütung wird in verschiedene Klassen aufgeteilt. ( Freistehend, Dachintegriert, Aufdach) Die Einspeisevergütung tritt am 1.01.2009 in Kraft.


Die Vergütungen mit dem neuen Einspeisegesetz:

Wind: 29 Rp pro KW/h

Photovoltaik Freiland: 65 Rp pro KW/h

Photovoltaik Aufbau: 75 Rp pro KW/h

Photovoltaik Integriert: 90 Rp pro KW/h


Anlagen die zwischen dem 1.1.2006 und dem 1.01.2009 in Betrieb genommen werden, gelten im

Sinne des neuen Gesetzes als Neuanlagen und können entsprechend angemeldet werden. Zwischen

der Inbetriebsetzung und dem 1.01.09 werden Sie entsprechend der dann gültigen Regelung

vergütet.(Der "alten" jetzt gültigen Regelung)

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Gebäude Thermografie

Solarenergie Dr. I. Bach